HÄUFIG GESTELLTE PATIENTENFRAGEN

Wie wählen Sie Ihren plastischen Chirurgen aus?

Die Ärztekammern und die Deutsche Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) haben eine Liste von Chirurgen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Facharztregister für plastische Chirurgie erfüllt haben.

Nur der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ (bzw. „Facharzt für Plastische Chirurgie“) ist geschützt. Andere Bezeichnungen wie „Kosmetischer Chirurg”, „Schönheitschirurg“ oder „Ästhetischer Chirurg“ sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden.

Über ihre Aus- bzw. Weiterbildung sagen sie nichts aus.

Frau Dr. Marion Grob ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (DGPRÄC) und ist im Facharztregister für Plastische Chirurgie eingetragen.

Muss ich von einem Hausarzt überwiesen werden?

Eine Überweisung durch einen Hausarzt ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, Ihren Hausarzt darüber zu informieren, dass Sie sich einer plastischen/kosmetischen Operation unterziehen wollen. Frau Dr. Grob schätzt die enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten all ihrer Patientinnen und Patienten.

Wie lange muss ich auf meine Operation warten?

Eine Operation kann ganz nach Ihren Bedürfnissen geplant und arrangiert werden; in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Wochen nach Ihrer Beratung.

Sind die Krankenhäuser/Kliniken reguliert?

Alle von Frau Dr. Grob genutzten Krankenhäuser und Kliniken sind bei der örtlichen Gesundheitsbehörde registriert. Sie unterliegen dem zuständigen Landesministerium für Gesundheit.

Ist eine Schönheitsoperation sicher?

Keine Operation ist ohne Risiken; diese werden Ihnen von Frau Dr. Grob ausführlich erklärt. Diese Risiken sind abhängig von Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand, der Operation und der Art der Anästhesie. Nach Ihrer Operation können Sie sich jederzeit an Frau Dr. Grob oder die Klinik, in der Sie operiert wurden, wenden.

Gibt es eine Erstberatungsgebühr?

Die Beratungsgebühr beträgt 50,- Euro.

Werden mir Nachsorgeuntersuchungen und Behandlungen in Rechnung gestellt?

Die erste Nachkontrolluntersuchung ist im Operationspreis eingeschlossen. Jede weitere Nachkontolle wird mit einer Gebühr von 50,- Euro berechnet.

Kann man den operative Eingriff finanzieren lassen?

Viele Hausbanken und private Anbieter bieten Finanzierungsmöglichkeiten an. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Folgekostenversicherung abzuschliessen, die in Kraft tritt, wenn zum Beispiel nach Schönheitsoperationen unvorhersehbare Nachbehandlungen und/oder weitere chirurgische Eingriffe notwendig werden.

Was ist, wenn ich meine Meinung ändere?

Sie können sich selbstverständlich jederzeit gegen einen Eingriff entscheiden. Wenn Sie unsicher oder besorgt sind, wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Grob, um Ihre Bedenken zu besprechen. Sie wird sich bemühen, alle Ihre Fragen zu beantworten.

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© Copyright Ms Marion Grob, MRCS (Eng), MRCS (Ed), MD (Plast), EBOPRAS, FÄ (Plast) Ger.

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